Liebes Expertenteam,
nachfolgend notiere ich einen Auszug unseres bestehenden Arbeitsvertrages. Durch das eAU-Verfahren ab 1. Januar 2023 wäre der Teil mit der Bescheinigung hinfällig. Ein Kollege äußerte, dass infolge dieses Auszuges im Arbeitsvertrag, der komplette Arbeitsvertrag ungültig wäre. Der letzte Paragraph im Arbeitsvertrag ist die Salvatorische Klausel, damit müsste dies ja ausgeschlossen sein oder hat der Kollege recht? Müssen wir die Arbeitsverträge für neues Personal umschreiben? Und müssen wir für bestehendes Personal eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag schreiben oder ist dies nicht notwendig?
Auszug aus unserem Arbeitsvertrag:
"Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, der Arbeitgeberin jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen sowie vom 1. Tag der Erkrankung an eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraus-sichtliche Dauer vorzulegen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arbeitgeberin spätestens am 3. auf den Beginn der Erkrankung folgenden Kalendertag vorliegen. Dasselbe gilt für Folgebescheinigungen, soweit die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Erstbescheinigung angegeben andauert."
Vielen Dank und viele Grüße.