Expertenforum - eAU - Info Durchgangsarzt

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  • 01
    eAU - Info Durchgangsarzt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in der eAU-Antwort ist eine Info zur Zuweisung an den Durchgangsarzt vorgesehen. Hat diese Info für den Arbeitgeber eine Bedeutung im Hinblick auf weitere Meldungen (Verletztengeld statt Krankengeld, AAG)?


    Danke!

  • 02
    RE: eAU - Info Durchgangsarzt

    Hallo AbrechnungL+G,
     
    das von Ihnen in der eAU-Antwort beschriebene Feld zur Zuweisung „an einen Durchgangsarzt“ sollte nach unserem Verständnis für den Arbeitgeber keine Bedeutung haben, sofern diesem der Arbeitsunfall bereits bekannt sein sollte.
     
    Auch in Bezug auf die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen (Umlageverfahren U1) im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) ergibt sich nach unserer Einschätzung keine besondere Bedeutung, da eine Erstattung unabhängig davon erfolgt, ob es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalls oder um eine „normal“ festgestellte Arbeitsunfähigkeit handelt.
     
    Insofern hat diese Rückmeldung rein informativen Charakter.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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