Frage zu eAU:
Können auch für sogenannte 1,- € Euro-Jobber bsp. über SV-Net AU-Zeiten über das neue eAU-Verfahren abgerufen werden ?
Vielen Dank.
MFG
Sommerfeld
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Werktagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
Frage zu eAU:
Können auch für sogenannte 1,- € Euro-Jobber bsp. über SV-Net AU-Zeiten über das neue eAU-Verfahren abgerufen werden ?
Vielen Dank.
MFG
Sommerfeld
Guten Tag,
die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben entschieden, dass Ein-Euro-Jobs keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellen. Es liegt keine Beschäftigung gegen Entgelt vor, so dass Sie den 1-Euro-Jobber nicht anmelden müssen.
Für die Abfrage der eAU ist die Anmeldung jedoch zwingend notwendig, so dass Sie für diese Mitarbeiter keine Abfrage starten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?