Hallo liebes Expertenteam,
die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz hat am 20.12.2022 eine Pressemitteilung Nr. 48/2022 zu oben genannten Thema raus gegeben. Die BA Annaberg-Buchholz schreibt in dieser Pressmitteilung:
Für Kundinnen und Kunden der BA Annaberg-Buchholz gilt ab dem 1. Januar 2023 weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines Krankenscheins. Bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit muss demzufolge weiterhin eine AUB vorgelegt werden. Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Krankheitsfall weiterhin ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Die BA weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Da es sich bei unserer Firma um einen Bildungsträger handelt, trifft uns das Problem vor allem bei den Teilnehmern unserer Bildungsmaßnahmen. Dort können wir Fehltage ohne die Abgabe eines Krankenscheins nicht mehr nachvollziehen, da diese Teilnehmer noch zur Agentur für Arbeit gehören, von uns kein Entgelt erhalten und auch in keinem Lohnprogramm erfasst werden, ist demnach auch kein Abruf über die Krankenkasse möglich.
Wie verhält es sich in diesen Fällen, bekommen alle Arbeitslosen bzw. Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen, die von der Agentur gefördert werden, von ihren Ärzten noch Krankenscheine? Gibt es hierzu ein Grundsatzurteil? Müssen Arbeitslose bzw. Kunden der BA beim Arztbesuch sagen, dass sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind? Kann es dann trotzdem passieren, dass der Arzt für das Attest kein Entgelt verlangt oder sind Arbeitslose befreit von diesen Kosten?