Wir erhalten immer noch sehr viele Krankmeldungen per Papier, da die Ärzte angeblich noch nicht beim eAU-Verfahren mitmachen.
Bedeutet dies, dass unser Arbeitnehmer nach wie vor die Krankmeldung auch bei der Krankenkasse abgeben muss?
Kann ich als Arbeitgeber es trotzdem elektronisch abfragen?
Wie kann ich erkennen, ob die Praxis nicht mitmacht oder ob (leider sehr häufig) einfach noch zusätzlich zum elektronischen Verfahren eine Arbeitgeberbescheinigung ausgedruckt wird?