Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben bei uns im Hause nicht nur Mitarbeitende, sonder auch Teilnehmende in Umschulungsmaßnahmen oder in Sprachkursen. Meine Frage wäre nun, wie ist es hier mit dem Abruf der eAU? Da diese Personen nicht im Abrechnungssystem angelegt sind, kann ich hier keinen Abrufen beantragen.
Liebe Grüße
Rk