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  • 01
    E-Roller und ÖPNV-Ticket-Erstattung parallel möglich?

    Hallo,


    eine Arbeitnehmerin soll einen E-Roller überlassen (450 € mit wenigen Euro geldwerter Vorteil nach der 1% + 0,03%-Regel) und ein ÖPNV-Ticket erstattet bekommen. Geht das parallel? Da der geldwerte Vorteil aus der 0,03%-Regel wohl nur wenige Cent beträgt, könnte das ÖPNV-Ticket komplett steuerfrei erstattet werden, korrekt?


    Grüße

    Torsten Kalb

  • 02
    RE: E-Roller und ÖPNV-Ticket-Erstattung parallel möglich?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    beide Leistungen können parallel erfolgen. Das ÖPNV-Ticket ist (auch bei vollständig privater Nutzung) steuerfrei gemäß § 3 Nr. 15 EStG. (In Höhe des vom Arbeitgeber getragenen Ticket-Preises entfällt allerdings die Entfernungspauschale (Werbungskosten) nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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