Mit der verpflichtenden Einführung der e-AU ab 01.01.2023 erhält der Arbeitnehmer/Patient weiterhin den Papierausdruck. Ist dies verpflichtend für den Arzt oder eine bezahlbare Sonderleistung, wie ärztl. Atteste?
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RE: e-AU
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Diesbezüglich werden sich unsere Fachexperten im Sozialversicherungsrecht bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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