Hallo,
wir haben heute an dem Online-Seminar teilgenommen, welches recht Aufschlussreich war. Unter anderem wurde angesprochen, dass bei unregelmäßigem Verdienst die Berechnung der Entgeltgrenze bei Minijobbern Stichtag der Tag der Gesetzesänderung ist. Bedeutet, ab dem 01.10.2022 müssen wir die Durchschnittsberechnung neu "aufrollen" ?? Gibt es zu dieser Regelung einen Gesetzestext und wenn ja, wo ist dieser zu finden?
Freundliche Grüße aus Gärtringen