Expertenforum - duales Studium

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  • 01
    duales Studium

    Hallo Zusammen, ich möchte einen Personalfall anlegen. Es handelt sich um ein duales Studium. Das Entgelt beträgt 430,00 € und sie ist familienversichert über ihren Vater. Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist richtig? 1-1-1-1 und 102? Ich freue mich auf eine Antwort

     

  • 02
    RE: duales Studium

    Guten Tag,


    Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen werden durchgängig wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten gesehen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen berufs- und ausbildungsintegrierten Studiengang oder um einen praxisintegrierten Studiengang mit Schwerpunkt in der beruflichen Ausbildung handelt. Das heißt sie unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.


    Es gelten dabei die gleichen Regeln wie für alle anderen Auszubildenden auch:

    • Duale Studenten sind auch bei einem Arbeitsentgelt bis 538 EUR nie als geringfügig Beschäftigte zu melden.

    • Für die Beitragsberechnung ist das tatsächlich gezahlte Entgelt maßgebend. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht, in welcher Form sie gewährt werden oder ob sie beispielsweise als Studienbeihilfe oder Stipendium bezeichnet werden.

    • Beträgt das monatliche Entgelt nicht mehr als 325 EUR trägt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag allein.

    • Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs gelten nicht.


    Die Teilnehmer des dualen Studiums sind mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) „102“ als "Auszubildende ohne besondere Merkmale" und der Beitragsgruppe „1111“ zu melden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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