Liebes AOK-Expertenteam,
wir haben folgenden Fall: Start eines praxisintegrierten dualen Studiengangs (hier GESUNDHEITSMANAGEMENT B.A.), bei dem ein Vertrag zwischen Praxisbetrieb und Studierendem sowie ein Studienvertrag zw. Hochschule, Praxisbetrieb und Studierendem geschlossen wird. Der Studierende hat weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch mehrjährige Berufserfahrung.
Der Praxisbetrieb zahlt dem Studierenden monatlich eine Aufwandsentschädigung von 500 EUR, zudem zahlt der Praxisbetrieb die Studiengebühren von monatlich 679 EUR im 1. Jahr. Die regelmäßige wöchentliche Praktikums-/ Ausbildungszeit beträgt 20 Stunden.
Frage: liegt betr. den mtl. 500 EUR SV-Pflicht in allen 4 Bereichen (AV,KV, PV und RV) vor (PGRS: 101, BGRS: 1111) vor oder, da unter 520 EUR mtl., Geringfügige Beschäftigung (109, 6100/6500)? Wie ist die Übernahme der Studiengebühren zu beurteilen? SV-frei, wenn Lohnsteuerfrei?
Besten Dank vorab und viele Grüße,
D. Mayer