Guten Tag,
wir haben einen DHBW-Studenten, der zum 01.09 bei uns sein duales Studium gestartet hat.
Aufgrund von Problemen in der Familie, zieht er mit seiner Familie weiter weg und hat das Arbeitsverhältnis deshalb beendet.
Was er dann macht, ist noch unbekannt.
Die ersten fünf Tage war er im Betrieb. Für diese Tage müssen wir ihm anteilig sein Gehalt ausbezahlen und er muss sich bei einer gesetzliche Krankenkasse selbst versichern.
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er wieder zurück in die Familienversicherung fallen.
Muss er sich für die fünf Tage wirklich selber versichern oder gibt es hier noch eine andere mögliche Lösung?
Vielen Dank und viele Grüße!