Expertenforum - Dualer Student beendet nach 5 Tagen das Arbeitsverhältnis

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  • 01
    Dualer Student beendet nach 5 Tagen das Arbeitsverhältnis

    Guten Tag,


    wir haben einen DHBW-Studenten, der zum 01.09 bei uns sein duales Studium gestartet hat.

    Aufgrund von Problemen in der Familie, zieht er mit seiner Familie weiter weg und hat das Arbeitsverhältnis deshalb beendet.

    Was er dann macht, ist noch unbekannt.


    Die ersten fünf Tage war er im Betrieb. Für diese Tage müssen wir ihm anteilig sein Gehalt ausbezahlen und er muss sich bei einer gesetzliche Krankenkasse selbst versichern.

    Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er wieder zurück in die Familienversicherung fallen.

    Muss er sich für die fünf Tage wirklich selber versichern oder gibt es hier noch eine andere mögliche Lösung?


    Vielen Dank und viele Grüße!

     

  • 02
    RE: Dualer Student beendet nach 5 Tagen das Arbeitsverhältnis

    Hallo Melanie2212,

    Teilnehmer an dualen Studiengängen werden in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kraft gesetzlicher Fiktion grundsätzlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und  unterliegen damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“; Personengruppenschlüssel „102“).
    Demzufolge ist in Ihrem Fall die betroffene Person vom Beginn seines Dualen Studiums bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendung - alternativlos - bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden und Beiträge sind zu dorthin zu entrichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam 

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