Expertenforum - Drittschuldnererklärung

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  • 01
    Drittschuldnererklärung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer von uns hat bereits eine Lohnpfändung (gewöhnliche Pfändung) die noch am Laufen ist. Ich habe heute ein Schreiben bekommen, dass noch eine weitere Pfändung vorliegt. Dabei handelt es sich um eine gewöhnliche Pfändung. Bei der Drittschuldnererklärung wird ja zwischen § 316 Abs. 1 Nr. 2 und 3 unterschieden. Wo muss ich die erste Pfändung eintragen bei Nr. 2 oder 3 oder bei 2 und 3? Vielen Dank für die Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Drittschuldnererklärung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bezieht sich Ihre Frage auf § 316 AO oder ein anderes Gesetz? Für eine kurze Rückmeldung danke ich und verbleibe


    mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Drittschuldnererklärung

    Bezieht sich auf § 316 AO.

  • 04
    RE: Drittschuldnererklärung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Konkretisierung.


    Sie müssten die andere, gepfändete Forderung bei § 316 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO vermerken.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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