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  • 01
    doppelte Haushaltsführung bei ausländischen Arbeitnehmern möglich?

    Guten Tag,


    es sollen ab Januar 2026 litauische Arbeitnehmer eingestellt werden.

    Diese werden in einer vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellten Wohnung (mehrere Arbeitnehmer in einer Wohnung) wohnen, während sie in Deutschland tätig sind.


    Die Arbeitnehmer sollen für die Unterkünfte nichts bezahlen.

    Kommt hier die doppelte Haushaltsführung zum Tragen? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

     

  • 02
    RE: doppelte Haushaltsführung bei ausländischen Arbeitnehmern möglich?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    prinzipiell gelten auch bei ausländischen Arbeitnehmern für die lohnsteuerliche Bewertung arbeitgeberseits gestellter Unterkünfte die allgemeinen Voraussetzungen.


    Als Vorfrage ist jedoch zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall überhaupt ein Besteuerungsrecht in Deutschland vorliegt, Lohnsteuer in Deutschland also abzuführen ist. Wir unterstellen dies nach dem geschilderten Sachverhalt (Arbeitserbringung in Deutschland für hiesiges Unternehmen, Unterkünfte in Deutschland).


    Für die Möglichkeit der steuerfreien arbeitgeberseitigen Kostentragung (Unterkünfte am Arbeitsort) ist dann - wie üblich - entscheidend, dass die einzelnen Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (in Deutschland) Unterkünfte halten und gleichzeitig am Heimatort einen weiteren eigenen Hausstand (Hauptwohnung) führen. Letzteres ist durch die Arbeitnehmer zu versichern oder in geeigneter Form nachzuweisen und der Nachweis ist zu den Lohnunterlagen zu nehmen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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