Guten Tag,
es sollen ab Januar 2026 litauische Arbeitnehmer eingestellt werden.
Diese werden in einer vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellten Wohnung (mehrere Arbeitnehmer in einer Wohnung) wohnen, während sie in Deutschland tätig sind.
Die Arbeitnehmer sollen für die Unterkünfte nichts bezahlen.
Kommt hier die doppelte Haushaltsführung zum Tragen? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?