Expertenforum - Direktversicherung - Höchstbetrag

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  • 01
    Direktversicherung - Höchstbetrag

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    der Höchstbeitrag berechnet sich aus 8 % der Beitragsbemessungsgrenzen. Für 2024 bedeutet das bis zu 604 Euro monatlich oder 7.248 Euro jährlich, die steuerfrei in die bAV eingezahlt werden können. Hierzu hätte ich eine Frage, die Beiträge müssen auch bis Dezember einbezahlt werden oder? Also wenn ich im Januar eine Rückrechnung mache für Dezember geht das nicht mehr oder? Da die Beiträge ja dann erst im Januar einzahle...

  • 02
    RE: Direktversicherung - Höchstbetrag

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die steuerliche Zuordnung der Arbeitgeber-Beiträge ist der Zahlungszeitpunkt entscheidend. Bis Dezember des laufenden Jahres gezahlte Beiträge werden also im laufenden Kalenderjahr erfasst; ab dem 01. Januar des Folgejahres getätigte Zahlungen sind dem Folgejahr zugeordnet.


    Wie von Ihnen vermutet, ist eine Rückrechnung der Beitragszahlung in Vorjahre also nicht vorgesehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Direktversicherung - Höchstbetrag

    Vielen herzlichen Dank!!!!

    Themenbereich:
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