Hallo,
eine Arbeitnehmerin hat einen Vertrag für eine Direktversicherung welcher vor 2005 abgeschlossen wurde. Der Betrag ist 111,67 Euro und soll über Entgeltumwandlung abgerechnet werden, der AG übernimmt die pauschale Lohnsteuer. Meineserachtens ist der Betrag von 111,67 Euro nicht sozialversicherungsfrei, da es sich um eine Gehaltsumwaldung handelt. Wie sehen Sie das? Vielen Dank für eine Antwort.