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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Direktversicherung Altfälle

    Hallo,

    eine Arbeitnehmerin hat einen Vertrag für eine Direktversicherung welcher vor 2005 abgeschlossen wurde. Der Betrag ist 111,67 Euro und soll über Entgeltumwandlung abgerechnet werden, der AG übernimmt die pauschale Lohnsteuer. Meineserachtens ist der Betrag von 111,67 Euro nicht sozialversicherungsfrei, da es sich um eine Gehaltsumwaldung handelt. Wie sehen Sie das? Vielen Dank für eine Antwort.

  • 02
    RE: Direktversicherung Altfälle

    Hallo ich weiß das ich nichts weiß,

    Beiträge zu Direktversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden (Altzusagen) und die Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG nicht erfüllen, sind sozialversicherungsrechtlich bis zu 1.752,00 € jährlich kein Arbeitsentgelt und damit beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn sie nach § 40 b EStG pauschal besteuert werden und es sich um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt oder aus Einmalzahlungen finanziert werden.

    Da nach Ihrer Schilderung der monatliche Betrag nicht zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt, sondern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung finanziert wird, stimmen wir Ihnen zu, dass durch diese Vorgehensweise Beitragspflicht in der Sozialversicherung besteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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