Hallo zusammen,
erstmal eine generelle Frage zu Direktversicherungen. Wenn ein neuer Mitarbeiter mit einer bereits vorher abgeschlossenen Direktversicherung zu uns kommt, die über ihn selber oder dem vorherigen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer läuft, müssen wir dann zwingend zum Versicherungsnehmer werden damit wir es auf der Abrechnung berücksichtigen dürfen? Oder reicht es aus wenn der Versicherungsnehmer auch der Mitarbeiter selber ist?
Zum 2. wie ist das mit Altverträgen (Abschluss vor 01.01.2005) , wenn diese aus einer Einmalzahlung wie z. B. Weihnachtsgeld einmal im Jahr fließen soll? Gibt es noch eine 2. Möglichkeit außer die Pauschalversteuerung aus einer Einmalzahlung? Oder hat der Arbeitgeber keine andere Wahl und muss diese mit 20 % pauschal versteuern oder halt Steuer abwälzen?
Danke vorab.