Sehr geehrte Experten,
wie ist im Fall des anzusetzenden geldwerten Vorteils (sowohl für 1% Privat + 0,03% Anfahrt Wohnung-Arbeitsstätte) bei Dienstwagenüberlassung vorzugehen, wenn der bisherige Dienstwagen wegen Unfall nicht mehr zur Verfügung steht und ersatzweise ein Mietauto über die Firma an den MA ausgegeben wird. Ist der BLP ab dem Zeitpunkt v. Mietwagen anzusetzen, oder weiterhin vom verunfallten Wagen, obwohl dieser nicht mehr zur Verfügung steht?
bitte um Rechtsquellen, danke
VG