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  • 01
    Dienstwagen / Unfall / Ersatzwagen = Mietauto / 1%+0,03%

    Sehr geehrte Experten,

    wie ist im Fall des anzusetzenden geldwerten Vorteils (sowohl für 1% Privat + 0,03% Anfahrt Wohnung-Arbeitsstätte) bei Dienstwagenüberlassung vorzugehen, wenn der bisherige Dienstwagen wegen Unfall nicht mehr zur Verfügung steht und ersatzweise ein Mietauto über die Firma an den MA ausgegeben wird. Ist der BLP ab dem Zeitpunkt v. Mietwagen anzusetzen, oder weiterhin vom verunfallten Wagen, obwohl dieser nicht mehr zur Verfügung steht?

    bitte um Rechtsquellen, danke

    VG

  • 02
    RE: Dienstwagen / Unfall / Ersatzwagen = Mietauto / 1%+0,03%

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die geschilderte Situation gelten die allgemeinen Grundsätze beim Wechsel privat nutzbarer Dienstfahrzeuge. Gemäß BMF-Schreiben vom 03.03.2022, Textziffer 15, ist „bei einem Fahrzeugwechsel im Laufe eines Kalendermonats… der Listenpreis des überwiegend zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeugs zugrunde zu legen“.


    Bei Nutzung eines Ersatzfahrzeuges nur für wenige Tage (zum Beispiel fünf Tage innerhalb eines Kalendermonats, danach Wiederverfügbarkeit des „normalerweise“ genutzten, reparierten Dienstfahrzeugs) werden die Pauschalen für den gesamten Monat auf Grundlage des „normalerweise“ genutzten Fahrzeugs angesetzt. Bei längerfristiger Nutzung des Ersatzwagens ist dessen Wert maßgeblich für alle Monate, in denen überwiegend Ersatzfolgen genutzt wurden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Dienstwagen / Unfall / Ersatzwagen = Mietauto / 1%+0,03%

    Vielen Dank,

    d.h. Unfall Firmenwagen z.B. am 26.09.2025

    ab 27.09.2025 Mietauto

    => da überwiegend im Monat 09.25 der Firmenwagen gefahren wird, wird dieser mit BLP herangezogen für 09.25

    => ab 10.2025 ist dann der BLP des Mietauto heranzuziehen, vorausgesetzt, das Mietauto wird überwiegend in 10.2025 benutzt (sprich mind. bis 16.10.2025), bevor der neue reale Firmenwagen kommt


    Korrekt?


    VG

  • 04
    RE: Dienstwagen / Unfall / Ersatzwagen = Mietauto / 1%+0,03%

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, die Darstellung ist korrekt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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