Wir haben ein Dienstwagenüberlassungsvertrag im Punkt Haftung des Arbeitnehmers haben wir folgendes vereinbart:
Bei dienstlich veranlassten und privaten Fahrten haftet der Arbeitnehmer vollumfänglich für alle von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden am genannten Fahrzeug. Liegt eine mittlere Fahrlässigkeit vor, so wird die Haftung nach dem jeweiligen Verschuldensgrad aufgeteilt.
Bei Schäden, die bei Privatfahrten entstehen, kann der für den Arbeitgeber entstehende Schaden in Höhe der Selbstbeteiligung (Teilkasko 150,00 € / Vollkasko 500,00 €) an den Arbeitnehmer weiterberechnet werden. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus unabwendbaren Ereignissen.
Bei allen überdurchschnittlichen Rückgabeschäden, die im Leasingprotokoll festgestellt werden und 1.000,00 € netto überschreiten, wird der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt.
Diese Vereinbarung wird mit jedem Arbeitnehmer geschlossen und für jedes Fahrzeug neu.
Nun wollen wir zum nächsten Jahr die Teilkasko und Vollkasko anheben. Können wir dies wenn der Mitarbeiter die neue Vereinbarung nicht unterschreibt durchsetzen und wenn ja wie. Gibt es eine Frist oder müssen wir bis zum nächsten Auto warten?