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  • 01
    Dienstwagen Privatnutzung

    Guten Tag,


    wenn ein Dienstwagen -auch zur privaten Nutzung- zur Verfügung gestellt wird, ist der geldwerte Vorteil regulär nach der 1% Bruttolistenpreis Methode zu versteuern.

    Zudem erfolgt eine Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte mit pauschal 0,03%.


    Gelegentlich kann es vorkommen, dass MA jedoch gem. Arbeitsvertrag keine erste Tätigkeitsstätte haben, sondern eine 100%ige Home Office Vereinbarung (Dienstsitz = Home Office).


    Welche Nachweispflichten bestehen hier - wenn diesbezüglich keine Versteuerung mit 0,03% für Fahrten stattfindet?

    Ist die reine Home Office Vereinbarung ausreichend oder sind weitere Aufzeichnungen notwendig?


    Im Voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: Dienstwagen Privatnutzung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Fehlen einer ersten Tätigkeitsstätte entfällt der (pauschalierte) Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.


    Für das Fehlen der ersten Tätigkeitsstätte sind die tatsächlichen Umstände entscheidend. Die Home Office-Vereinbarung bietet "nur" ein Indiz; deren tatsächliche Umsetzung ist im Streitfall gegenüber der Finanzbehörde darzustellen und nachzuweisen. Dafür kommen z.B. Bestätigungen von Beschäftigten des Unternehmens (Dienstvorgesetzten etc.) über die tatsächliche (vollständige) Home Office-Tätigkeit des betroffenen Arbeitnehmers in Betracht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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