Guten Tag,
wenn ein Dienstwagen -auch zur privaten Nutzung- zur Verfügung gestellt wird, ist der geldwerte Vorteil regulär nach der 1% Bruttolistenpreis Methode zu versteuern.
Zudem erfolgt eine Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte mit pauschal 0,03%.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass MA jedoch gem. Arbeitsvertrag keine erste Tätigkeitsstätte haben, sondern eine 100%ige Home Office Vereinbarung (Dienstsitz = Home Office).
Welche Nachweispflichten bestehen hier - wenn diesbezüglich keine Versteuerung mit 0,03% für Fahrten stattfindet?
Ist die reine Home Office Vereinbarung ausreichend oder sind weitere Aufzeichnungen notwendig?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.