Guten Tag,
wie interpretieren Sie Punkt 2.2, RZ 12 des neuesten BMF-Schreibens zum Thema Dienstwagen vom 03.03.2022 zu folgendem Sachverhalt?
MA bezieht Dienstwagen und versteuert 1% f. Privatfahrten + pauschal 0,03% für Anfahrt Wohnung-Arbeitsstätte.
MA wird nun bezahlt freigestellt, und zwar laut Vereinbarung "unwiderruflich".
Ein Aufsuchen des Arbeitsplatzes mit dem Dienstwagen, der bis Ende Freistellung weiter gewährt wird, ist somit vertraglich "ausgeschlossen".
Die 1%-Versteuerung bleibt logischerweise bis Ende Freistellung in der Payroll, da private Nutzung weiter gewährt wird.
Wie gehen wir aber mit der 0,03%-Versteuerung für die Anfahrt um? Können wir diese aus der Payroll nehmen für den Rest der Zeit bis Ende Freistellung?
(wie oben beschrieben Verweise ich auf BMF-Schreiben 03.03.2022 Punkt 2.2, RZ 12)
Danke vorab für Ihre Einschätzung.
VG
TOM_MGG