Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat mir seine Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben. Hierbei hat er den absolut kürzesten Weg (Fußweg) angegeben. Die kürzeste Strecke, die mit dem PKW möglich ist, ist länger. Ich habe recherchiert und dabei die Aussage gefunden, dass es für die zugrunde zu legenden Kilometer nicht darauf ankommt, ob die Strecke tatsächlich genutzt wird/werden kann. Daher meine Frage: kann tatsächlich der Fußweg für den geldwerten Vorteil der 0,03 % zugrunde gelegt werden oder sollte man sicherheitshalber auf die kürzeste PKW-Strecke abstellen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.