Expertenforum - Dienstwagen - Kilometer Wege Wohnung-Arbeitsstätte

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  • 01
    Dienstwagen - Kilometer Wege Wohnung-Arbeitsstätte

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter hat mir seine Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben. Hierbei hat er den absolut kürzesten Weg (Fußweg) angegeben. Die kürzeste Strecke, die mit dem PKW möglich ist, ist länger. Ich habe recherchiert und dabei die Aussage gefunden, dass es für die zugrunde zu legenden Kilometer nicht darauf ankommt, ob die Strecke tatsächlich genutzt wird/werden kann. Daher meine Frage: kann tatsächlich der Fußweg für den geldwerten Vorteil der 0,03 % zugrunde gelegt werden oder sollte man sicherheitshalber auf die kürzeste PKW-Strecke abstellen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Dienstwagen - Kilometer Wege Wohnung-Arbeitsstätte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage. Hierzu melden sich unsere Experten im Steuerrecht nochmals bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Dienstwagen - Kilometer Wege Wohnung-Arbeitsstätte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    soweit ersichtlich gibt es zur gestellten Frage keine expliziten Äußerungen in den Verwaltungsanweisungen und bisher auch keine veröffentlichte Rechtsprechung.


    Nach dem Sinn der Regelung (Erfassung des Nutzungsvorteils für die Fahrt mit dem Auto) dürfte der Ansatz solcher Strecken, die mit dem Auto gar nicht passierbar sind, nicht zulässig sein. Relevant ist also weder die "Luftlinie" zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, noch ein (nur) mit anderen Verkehrsmitteln oder zu Fuß möglicher Weg. Angesetzt werden darf wohl die kürzeste per Auto nutzbare Verbindung.


    Falls hiervon abweichend doch auf den "Fußweg" abgestellt werden soll, empfiehlt sich dringend eine vorherige Absicherung durch Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG beim Betriebstätten-Finanzamt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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