Liebes Experten-Team,
aktuell bieten wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, per Gehaltsumwandlung ein Dienstfahrrad zu leasen. Wissen Sie, ob der geldwerte Vorteil des Fahrrades auch in Fällen längerer Krankheit (Krankengeldbezug) und während der Elternzeit anzusetzen ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße