Guten Tag,
ein Mitarbeiter fällt aus der Entgeltfortzahlung raus ins Krankengeld.
Er hat einen Dienstagen und fährt diesen weiter während der Krankheit.
Ist dieser sv-pflichtige Sachbezug bei der AAG-Erstattung zu berücksichtigen?
D.h., ist dieser Sachbezug vom Arbeitgeber im gemeldeten Bruttoarbeitsgelt an die Krankenkasse zu berücksichtigen?
Danke.