meine Frage. Ein Unternehmen entsendet polnische Arbeitnehmer zur Arbeit nach Deutschland. Sie erfüllen die A1-Anforderungen in Polen nicht und werden entsandt. Können sie dann bei deutschen Krankenkassen versichert werden? Auf der Website der AOK Nordost steht, dass entsandte Arbeitnehmer nicht in der deutschen Versicherung versichert werden können
Expertenforum - deutsche Versicherung für entsandte Arbeitnehmer
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
deutsche Versicherung für entsandte Arbeitnehmer
-
02
RE: deutsche Versicherung für entsandte Arbeitnehmer
Guten Tag,
bei einer „Entsendung“ bleibt das Beschäftigungsverhältnis und die Sozialversicherung im Entsendeland bestehen. Zu diesem Zweck wird innerhalb der EU eine A1-Bescheinigung erstellt.
Liegt keine Entsendung nach Deutschland vor, tritt bei Beschäftigungsaufnahme Versicherungspflicht in Deutschland ein, sofern das Arbeitsentgelt über 538 EUR im Monat liegt. In diesem Fall müssen die betreffenden Arbeitnehmer eine Krankenversicherung in Deutschland wählen. Nähere Informationen zum zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht erhalten Sie auch auf der Homepage der DVKA.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: deutsche Versicherung für entsandte Arbeitnehmer
Vielen Dank für die Antwort. Und könnte ich bitte um die Rechtsvorschrift bitten, die besagt, dass es im Falle einer „Nicht-Entsendung“, sondern nur der Erbringung von Dienstleistungen, möglich ist, polnische Arbeitnehmer bei deutschen Krankenkassen zu versichern? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
-
04
RE: deutsche Versicherung für entsandte Arbeitnehmer
Guten Tag,
in diesem Fall sind die allgemeinen Regelungen zur Sozialversicherung anzuwenden.
Wird eine Beschäftigung gegen Entgelt in Deutschland ausgeübt, besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, sofern das Arbeitsentgelt über 538 EUR im Monat liegt.
Die Sozialversicherungspflicht ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig: dem Anspruch auf Arbeitsentgelt und dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses. Liegen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vor, kommt die Versicherung kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 25 Abs. 1 SGB III) zustande.
Wir empfehlen Ihnen im Einzelfall für eine rechtsverbindliche Beurteilung die zuständige Einzugsstelle zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service