Wir haben eine Mitarbeiterin nach Aufforderung der zuständigen Krankenkasse nach Ablauf des Leistungsbezugs (Krankengeld) mit Grund 34 (Zeitraum 02.04 - 01.05) abgemeldet. Diese Mitarbeiterin erhält jetzt im September noch eine Einmalzahlung in Höhe von 850,00 €. Wie verhält es sich mit der Zuordnung dieser Einmalzahlung ? Ist eine Sondermeldung mit Grund 54 zu erstatten oder ist die Einmalzahlung der Abmeldung mit Grund 34 zuzuordnen. Bitte teilen Sie uns bitte auch die rechtliche Grundlage dafür mit.
Vielen Dank und viele Grüße