Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:
AN wurde ab 05.02.2024 für den Besuch der Meisterschule freigestellt (ohne Entgelt), es wurde eine Abmeldung zum 04.03.2024 mit Grund 34 erstellt.
Im Monat 11/2024 wurde ein tarifliches 13. Monatseinkommen abgerechnet. Vom System wurde eine Sondermeldung Grund 54 für den Zeitraum 01.11.-30.11.2024 mit dem Entgelt des 13. MEK erstellt.
Die zuständige Krankenkasse verlangt jedoch eine Stornierung dieser Sondermeldung und eine Korrektur der Abmeldung zum 04.03.2024 mit entsprechend höherem Entgelt, was unserer Ansicht nach nicht korrekt ist.
Wie beurteilen Sie dies? Vielen Dank!