Hallo,
eine Mitarbeiterin geht in Mutterschutz und dann 12 Monate Elternzeit. In dieser Zeit arbeitet sie ein paar Monate Teilzeit. Hier sind dann entsprechend DEÜV-Meldungen mit Grund 17 und 37 abzusetzen. Soweit ist die Sache klar.
Jetzt nimmt ein Mitarbeiter die zwei Partnermonate Elternzeit. Also Elternzeit z. B. vom 17.02. bis zum 16.04. Während der gesamten Zeit arbeitet er in Teilzeit. Eigentlich reduziert er nur für die Zeit seine Arbeitszeit.
Sind auch hier DEÜV-Meldungen mit 17 und 37 zu erstellen?
Vielen Dank im Voraus!
euslughb