Expertenforum - DEÜV-Meldungen Elternzeit bei Partnermonaten

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  • 01
    DEÜV-Meldungen Elternzeit bei Partnermonaten

    Hallo,


    eine Mitarbeiterin geht in Mutterschutz und dann 12 Monate Elternzeit. In dieser Zeit arbeitet sie ein paar Monate Teilzeit. Hier sind dann entsprechend DEÜV-Meldungen mit Grund 17 und 37 abzusetzen. Soweit ist die Sache klar.


    Jetzt nimmt ein Mitarbeiter die zwei Partnermonate Elternzeit. Also Elternzeit z. B. vom 17.02. bis zum 16.04. Während der gesamten Zeit arbeitet er in Teilzeit. Eigentlich reduziert er nur für die Zeit seine Arbeitszeit.


    Sind auch hier DEÜV-Meldungen mit 17 und 37 zu erstellen?


    Vielen Dank im Voraus!


    euslughb

  • 02
    RE: DEÜV-Meldungen Elternzeit bei Partnermonaten

    Guten Tag,
     
    seit dem 1. Januar 2024 haben Arbeitgeber den Beginn und das Ende der Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Meldeverfahren zu melden. Die Elternzeit ist nur dann zu melden, wenn die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt unterbrochen wird, also während der Elternzeit keine (Teilzeit-) Beschäftigung ausgeübt wird. Wie bei der Pflicht zur Abgabe der DEÜV-Unterbrechungsmeldung muss die Unterbrechung aufgrund der Elternzeit mindestens einen Kalendermonat andauern. Sofern während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufgenommen wird, endet der Erfüllungszweck der neuen Meldepflicht.
     
    In Ihrem Sachverhalt wird die Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt nicht unterbrochen, da während der gesamten Elternzeit vom 17.02. bis 16.04. eine mehr als geringfügig entlohnte Weiterbeschäftigung erfolgt. Es entfällt somit die zusätzliche Meldung der Elternzeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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