Expertenforum - DEÜV-Meldungen bei Wechsel Abrechnungssystem

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  • 01
    DEÜV-Meldungen bei Wechsel Abrechnungssystem

    Hallo zusammen,


    wir haben zum 01.01.2025 Personalfälle aus einem Fremdsystem in unsere Abrechnungssoftware übernommen. In dem Fremdsystem wurden alle Fälle mit Meldegrund "30" abgemeldet.


    Jetzt stellt sich für uns folgende Fragen:


    1. ) Was ist mit Personen, bei denen im Fremdsystem zunächst eine Unterbrechungsmeldung mit Grund "51" vorlag und die dann mit "30" abgemeldet wurden? Müssen wir diese mit "10" anmelden, obwohl diese weiter im z.B. Krankengeldbezug waren?


    2. ) Was ist mit Personen, bei denen im Fremdsystem bereits eine Abmeldung z.B. wegen Aussteuerung mit Grund "34" vorlag? Diese dürfen im Fremdsystem ja nicht abgemeldet werden? Müssen wir diese trotzdem mit "10" anmelden?


    Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühen.

  • 02
    RE: DEÜV-Meldungen bei Wechsel Abrechnungssystem

    Hallo Roberto,
     
    sofern in Ihrer ersten Fallkonstellation tatsächlich neue Beschäftigungsverhältnisse begründet werden, ist jeweils eine Abmeldung mit Grund „30“ und eine Anmeldung mit Grund „10“ zu übermitteln.
     
    Ist nach wie vor von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen, sind aber aus abrechnungstechnischen Gründen (z. B. unterschiedliche Betriebsnummern) Meldungen notwendig, hat dies mit den Meldegründen „33“ und „13“ zu erfolgen.
     
    Bleibt das rechtliche Beschäftigungsverhältnis unter gleicher Betriebsnummer so bestehen und erfolgt „nur“ abrechnungstechnisch ein Wechsel (z. B. der Beraternummer oder des Abrechnungssystems), wäre der Wechsel mit den Meldegründen „36“ und „13“ zu übermitteln.
     
    Eine erneute Unterbrechungsmeldung mit Grund „51“ ist in allen beschriebenen Konstellationen nicht zu erstellen, da diese „Unterbrechung“ dem Rentenversicherungsträger bereits vorliegt.
     
    In der zweiten Fallkonstellation ist keine Anmeldung zu übermitteln, da das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich bereits beendet wurde.
     
    Sofern jedoch die Beschäftigung wieder aufgenommen wird, wäre eine erneute Anmeldung  zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: DEÜV-Meldungen bei Wechsel Abrechnungssystem

    Herzlichen Dank an Ihr Team! Sie haben uns damit sehr geholfen.

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