Hallo zusammen,
wir haben zum 01.01.2025 Personalfälle aus einem Fremdsystem in unsere Abrechnungssoftware übernommen. In dem Fremdsystem wurden alle Fälle mit Meldegrund "30" abgemeldet.
Jetzt stellt sich für uns folgende Fragen:
1. ) Was ist mit Personen, bei denen im Fremdsystem zunächst eine Unterbrechungsmeldung mit Grund "51" vorlag und die dann mit "30" abgemeldet wurden? Müssen wir diese mit "10" anmelden, obwohl diese weiter im z.B. Krankengeldbezug waren?
2. ) Was ist mit Personen, bei denen im Fremdsystem bereits eine Abmeldung z.B. wegen Aussteuerung mit Grund "34" vorlag? Diese dürfen im Fremdsystem ja nicht abgemeldet werden? Müssen wir diese trotzdem mit "10" anmelden?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühen.