Expertenforum - DEÜV-Meldung nach Auslauf befristeter EU-Rente und Bezug ALG

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  • 01
    DEÜV-Meldung nach Auslauf befristeter EU-Rente und Bezug ALG

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir bitten um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:


    Ein Arbeitnehmer hatte eine befristete EU-Rente bis 31.01.2025. Diese wurde bisher nicht verlängert. Der entsprechende Antrag wurde zu spät gestellt.

    Der Arbeitnehmer muss sich somit ab dem 01.02.2025 (vorläufig) arbeitslos melden.


    Müssen wir als Arbeitgeber für diesen Sachverhalt DEÜV-Meldungen abgeben, und wenn ja

    a) mit welchem Meldegrund

    b) zu welchem Datum?


    Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

    Payroll_HR_2024

     

  • 02
    RE: DEÜV-Meldung nach Auslauf befristeter EU-Rente und Bezug ALG

    Hallo Payroll_HR_2024,

    nach Ihrer Schilderung wäre es nach unserem Verständnis zielführender, aufgrund der vielen uns nicht vorliegenden Angaben eine Klärung mit der zuständigen Krankenkasse herbeizuführen.

    Da für uns nicht nachvollziehbar ist, warum sich der Mitarbeiter zum 01.02.2025 arbeitslos melden „musste, ist es in Ihrem Fall mitentscheidend, ob vor bzw. nach der Antragsstellung eine Arbeitsleistung verrichtet wurde und - falls ja - mit welchem monatlichen Arbeitsentgelt.

    Darüber hinaus wären für eine grundsätzliche Stellungnahme folgende zusätzliche Angaben erforderlich:

    Handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente um eine Voll- oder eine Teilrente?

    Wurde aufgrund der Rentenbewilligung die Krankengeldzahlung des Mitarbeiters von der Krankenkasse eingestellt oder wurde die Krankengeldhöchstbezugsdauer erreicht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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