Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen führt ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 520,01 EUR bis 2.000 EUR sowohl in der Ansparphase als auch in der Entsparphase zur Anwendung des Übergangsbereichs. Dies gilt auch dann, wenn das vor Beginn der Altersteilzeit erzielte Arbeitsentgelt außerhalb des Übergangsbereichs lag.
Während der Altersteilzeit werden zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge seitens des Arbeitgebers gezahlt. Das Entgelt zur Rentenberechnung (Rentenversicherungspflichtiges Entgelt) ist höher als das Sozialversicherungspflichtige Brutto in den anderen Zweigen.
Zur Beurteilung , ob eine Beschäftigung im Übergangsbereich liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen (ohne Rentenaufstockung, vom KV/PV- Brutto). Ist das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
LH Bezüge