Liebes AOK-Expertenteam,
mein Unternehmen hat im vergangenen Jahr zum 30.12.2023 einen neuen Mitarbeiter eingestellt.
Der 30.12. war ein Samstag, der 31.12. ein Sonntag - dementsprechend hatte der neue Kollege nicht arbeiten müssen.
Ordnungsgemäß wurde eine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund 10 (Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung) erstattet, da der Kollege aber kein beitragspflichtiges Entgelt erhielt, wurde keine DEÜV-Meldung mit Abgabgrund 50 (Jahresmeldung) für 2023 erstellt, was nun moniert wird. Lt. Aussage des Krankenversicherers müsste die 10er Meldung dann verschoben werden auf den 1.1.2024.
Wie beurteilen Sie die Sachlage?