Der Mitarbeiter war für 1 Jahr im Unbezahlten Sonderurlaub (01.04.2023 - 31.03.2024).
Anschließend ist er nahtlos in eine 2-monatige Elternzeit gegangen (01.04.2024 - 31.05.2024).
Welche Meldungen sind zu welchem Zeitpunkt abzusetzen?
1. Unterbrechungsmeldung wegen Sonderurlaub Grund 34
2. Meldung 13 wegen Ende des Sonderurlaub 01.04.2024
3. Meldung Grund 17 mit Beginn der Elternzeit 01.04.2024
4. Meldung Grund 37 bei Beendigung der Elternzeit 01.04.2024 - 31.05.2024
5. Jahresmeldung Grund 50: 01.06.2024 - 31.12.2024
???
Vielen Dank