Sehr geehrtes Expertenteam,
beim Studium an einer Fernuniversität gibt es von Seiten der Uni keine vorgegebenen Semesterferien. Die Aufgaben können frei verteilt werden. Bei einer Anstellung als Werkstudent mit der grundsätzlichen Wochenarbeitszeit von 20h (keine Nacht- oder Wochenendarbeit), wann kann Mehrarbeit im Rahmen der 26-Wochen Regel geleistet werden?
Es handelt sich um eine auf 6 Monate befristete Tätigkeit mit einer gültigen Immatrikulation an einer akkreditierten Hochschule im Vollzeit-Fernstudium.
Von Seiten der Hochschule kam die Info, dass die 26 Wochen, an denen wie in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20h gearbeitet werden darf, frei gelegt werden können. Wichtig sei nur, dass es innerhalb eines Jahres maximal für 26 Wochen der Fall ist. Ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen