Sehr geehrte Damen und Herren,
Fremd-Geschäftsführer einer GmbH sind nicht U1-pflichtig.
Wie wird der Begriff Fremd-Geschäftsführer definiert ? Muss dieser Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen sein ?
Mein konkreter Fall: In einer GmbH ist die alleinige Gesellschafterin auch Geschäftsführerin, somit als Gesellschafter-Geschäftsführerin sv-frei.
Außerdem ist ihr Ehemann, der kein Gesellschafter ist, lt. Anstellungsvertrag ebenfalls Geschäftsführer, allerdings nicht im Handelsregister eingetragen. Er ist mit seinem Beschäftigungsverhältnis sv-pflichtig. Ist er auch U1-pflichtig, sprich so zu behandeln wie andere Angestellte ?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichem Gruß
Anette Weil