Hallo liebes AOK Nordost Expertenteam,
wir haben bei uns im Unternehmen eine Zahlung an Mitarbeiter, die wir auf freiwilliger Basis außerhalb der Arbeitszeit anbieten. Es handelt sich um Gutachtenerstellung außerhalb der Arbeitszeit um Überstunden zu vermeiden, jedoch in Verbindung mit der eigentlichen Tätigkeit beim Arbeitgeber. Deklariert ist es als freiwillige Mehrarbeit. Diese Zahlungen erhalten einige Mitarbeiter jeden Monat, andere weniger. Wir zahlen immer zweimonatsversetzt und rechnen es als Einmalbezug ab, jedoch erfolgt die Zuordnung in dem Monat wo die Leistung erbracht wurde. Demnach haben wir immer eine rückwirkende Korrektur. Die Höhe der Zahlungen schwankt und ist nicht immer gleich.
Ist es korrekt, solche Zahlungen als Einmalbezug abzurechnen? Auch in der Entgeltmeldung tauchen aufgrund dessen, die Zahlungen im Brutto nicht auf, sondern nur unter dem beitragspflichtigen Einmalzahlungen.
Vielen Dank im Voraus!