Liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat Elternzeit für Kind 1 beantragt von 20.12.2020 (Geburt 20.12.2020) bis 20.10.2022. Danach erneute Schutzfrist für Kind 2, welches am 04.12.2022 geboren wurde. In der Zeit von 04.12.2022 bis 03.12.2025 ist die Mitarbeiterin in Elternzeit für Kind 2.
Wieviel Elternzeit von Kind 1 kann noch genommen werden?
Danke.