Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Dauer Elternzeit

    Liebes Expertenteam,

    eine Mitarbeiterin hat Elternzeit für Kind 1 beantragt von 20.12.2020 (Geburt 20.12.2020) bis 20.10.2022. Danach erneute Schutzfrist für Kind 2, welches am 04.12.2022 geboren wurde. In der Zeit von 04.12.2022 bis 03.12.2025 ist die Mitarbeiterin in Elternzeit für Kind 2.

    Wieviel Elternzeit von Kind 1 kann noch genommen werden?

    Danke.

  • 02
    RE: Dauer Elternzeit

    Hallo elisa,

    Ihre Frage zur Inanspruchnahme der Elternzeit insbesondere bei Geburt eines weiteren Kindes betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen zur Elternzeit erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht. Zur grundsätzlichen Information zum Thema empfehlen wir Ihnen ferner die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Broschüre „Elterngeld und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Dauer Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für Kind 1 ist noch eine Elternzeit von einem Jahr und zwei Monaten „übrig“. Dieser Teil der Elternzeit kann noch bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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