Hallo, wir haben einige Sonderfälle bei denen uns nicht klar ist, wie diese zu behandeln sind:
1) Nachweise Stiefkinder:
Zu den Nachweisen von Stiefkindern zählen Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Stiefkindes und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Nun haben einige unserer Mitarbeiter auch Stiefkinder, die bereits älter sind und nicht mehr zuhause wohnen - wie verhält es sich in diesem Fall - ist die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes nicht mehr nötig?
2) Geburtsurkunde - Namensänderung des Kindes:
Wir haben von einem Mitarbeiter eine Geburtsurkunde erhalten in der ursprünglich die leiblichen Eltern benannt sind und das Kind den Nachnamen der Mutter hat. Unser Mitarbeiter hat uns nun eine weitere Geburtsurkunde vorgelegt, in welcher der Geburtsname des Kindes und der Familienname der Mutter auf seinen Nachnamen geändert wurden. Können wir in diesem Fall von einer Adoption ausgehen und benötigen wir dementsprechend keine Adoptionsurkunde?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
JS