Sehr geehrtes Expertenteamm,
Bei der DABPV Rückmeldung kam bei einem Mitarbeiter keine Elterneigenschaft.
Wir haben bei ihm aber seit 01.07.2023 ein Kind lebenslang erfasst und nur der Beitrag von 1,80 (bzw 3,6% AN+AG ) für die Pflegeversicherung abgerechnet. Nach Überprüfung der damalig abgegebenen Selbstauskunft hat er keine Kinder angegeben. Es wurde von uns falsch in das Lohnabrechnungsprogrammm eingepflegt.
Muss ich eine Rückrechnung bis 01.07.2023 auslösen und den zu wenig bezahlten PV Zuschlag von 0,40% nachfordern oder reicht das, wenn ich das ab 01.07.2025 den Beitragssatz korrigiere?
vielen Dank vorab für die Rückmeldung.