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  • 01
    DaBPV Abmeldung bei Familienpflegezeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    systemtechnisch erfolgt eine Abmeldung im DaBPV-Verfahren beim Mitarbeiter, welcher Familienpflegezeit beansprucht. Ist es denn korrekt? Muss Mitarbeiter abgemeldet werden beim DaBPV-Verfahren zu Beginn der Familienpflegezeit? Es ist zwar eine sv-freie Zeit und die Deüv-Abmeldung ist korrekt. Mit der DaBPV-Abmeldung sind wir leider überfragt und suchen nach eine Antwort. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: DaBPV Abmeldung bei Familienpflegezeit

    Hallo Nadja,
     
    nehmen beschäftigte Personen Pflegezeit gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) für längstens sechs Monate in Anspruch, endet – trotz des arbeitsrechtlichen Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses – sozialversicherungsrechtlich das Beschäftigungsverhältnis mit dem Tag vor Beginn der Pflegezeit. Dabei ist eine Abmeldung mit dem Meldegrund „30“ zu erstatten.
     
    Dem digitalen Verfahren „Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nach § 55a SGB XI und § 28a Absatz 13 Satz 8 SGB IV“ ist zu entnehmen, dass durch eine Abmeldung des beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auch zusätzlich eine Abmeldung im Rahmen des DaBPV Verfahrens erforderlich ist.
     
    Die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis durchgehend weiterbesteht, hat hierauf keine Auswirkungen  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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