Guten Tag,
wir haben erst jetzt im Dezember den Datenabruf für alle Mitarbeiter getätigt. Nun stellt sich die Frage wie mit Mitarbeitern zu verfahren ist, die zwischen dem 01.07.2025 und 30.11.2025 ausgeschieden sind? Lt. den gemeinsamen Grundsätzen zum Digitalen Datenabruf, darf im DaBPV nur für Mitglieder und entsprechende Zeiträume abgefragt werden, für die auch ein entsprechender Anlass vorliegt (bspw. lfd Versicherungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis), ggf auch für den entsprechenden Zeitraum in der Vergangenheit. Können wir das so interpretieren, dass für diese ausgeschiedenen Personen der Abruf vorgenommen und auch Nachzahlungen bzw. Rückforderungen von zu viel oder zu wenig bezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherungen zulässig sind?
Vielen Dank!