Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    DABPV ab 01.07.2025 rückwirkender Datenabruf

    Guten Tag,

    wir haben erst jetzt im Dezember den Datenabruf für alle Mitarbeiter getätigt. Nun stellt sich die Frage wie mit Mitarbeitern zu verfahren ist, die zwischen dem 01.07.2025 und 30.11.2025 ausgeschieden sind? Lt. den gemeinsamen Grundsätzen zum Digitalen Datenabruf, darf im DaBPV nur für Mitglieder und entsprechende Zeiträume abgefragt werden, für die auch ein entsprechender Anlass vorliegt (bspw. lfd Versicherungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis), ggf auch für den entsprechenden Zeitraum in der Vergangenheit. Können wir das so interpretieren, dass für diese ausgeschiedenen Personen der Abruf vorgenommen und auch Nachzahlungen bzw. Rückforderungen von zu viel oder zu wenig bezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherungen zulässig sind?

    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: DABPV ab 01.07.2025 rückwirkender Datenabruf

    Hallo Abrechner,
     
    Ihrer Auffassung, dass für ausgeschiedenen Personen der Abruf vorgenommen werden kann und auch Nachzahlungen bzw. Rückforderungen von zu viel oder zu wenig bezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung durchzuführen sind, stimmen wir zu.
     
    Dies ergibt sich nach unserer Auffassung aus dem Punkt 5.4 der „grundsätzlichen Hinweise zur „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 31. März 2025.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.