Hallo, wie ist aus Ihrer Sicht folgender Sachverhalt zu beurteilen? Der AG stellt ein Portal zur Verfügung über welches Mitarbeiter sich einloggen und shoppen können. Die über diese Seite zur Verfügung gestellten Shops gewähren Gutscheine und Rabattaktionen. Der AG hat einen Vertrag mit der Plattform geschlossen und im Portal sein Firmenlogen hinterlegt. Handelt es sich hierbei um eine Rabattgewährung Dritter die Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht auslöst?
Vielen Dank