Kann der erhöhte Coronabonus (4.500,00 €) auch in allg. Arztpraxen bzw. für Arbeitnehmer in Zahnarztpraxen gezahlt werden?
Expertenforum - Coronabonus 4.500,00 Euro

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Coronabonus 4.500,00 Euro
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RE: Coronabonus 4.500,00 Euro
Hallo Ludger,
die vom Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen an in bestimmten Einrichtungen - insbesondere Krankenhäusern - tätige Arbeitnehmer „gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen“ werden während der Corona-Krise bis zu einem Betrag von 4.500 € steuerfrei gestellt. Auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind begünstigt.
Die Möglichkeit der Steuerfreiheit gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.
Da diese Sonderleistungen als steuerfreie Einnahme nicht zum beitragspflichtigem Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gehören, ergibt sich die Beitragsfreiheit damit aufgrund der Steuerfreiheit (§ 1 Abs.1 Nr.1 Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV).
Mit freundlichen Grüßen
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