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  • 01
    Buß- und Bettag vs. Einsatzort

    Guten Tag,


    folgende Konstellation liegt aktuell vor:

    Mitarbeiter ist in Sachsen-Anhalt angestellt (das spiegelt der vorliegende Lohnzettel im Hinblick auf die SV Beiträge zur Pflegeversicherung wieder), arbeitet jedoch an einem Standort in Sachsen.


    Bekannterweise hat Sachsen im November als einzigstes Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag und zahlt im Gegenzug dafür höhere Beiträge zur Pflegeversicherung.


    Wie verhält es sich hier mit der Lohnfortzahlung als Feiertag? Muss man dem Mitarbeiter den Tag als Feiertag (= Arbeitsfrei) vergüten, auch wenn er nur den niedrigeren Beitragssatz zahlt?

  • 02
    RE: Buß- und Bettag vs. Einsatzort

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Arbeitsbefreiung und Vergütung an Feiertagen kommt es tatsächlich auf die Rechtslage am jeweiligen Einsatzort an. Das heißt, für den konkreten Mitarbeiter ist der Feiertag am Buß- und Bettag zu gewähren (und auch entsprechend zu vergüten).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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