Guten Tag,
folgende Konstellation liegt aktuell vor:
Mitarbeiter ist in Sachsen-Anhalt angestellt (das spiegelt der vorliegende Lohnzettel im Hinblick auf die SV Beiträge zur Pflegeversicherung wieder), arbeitet jedoch an einem Standort in Sachsen.
Bekannterweise hat Sachsen im November als einzigstes Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag und zahlt im Gegenzug dafür höhere Beiträge zur Pflegeversicherung.
Wie verhält es sich hier mit der Lohnfortzahlung als Feiertag? Muss man dem Mitarbeiter den Tag als Feiertag (= Arbeitsfrei) vergüten, auch wenn er nur den niedrigeren Beitragssatz zahlt?