Liebes Experten-Team,
Mitarbeiter hat vom 01.01.-30.06.2025 bei Vorarbeitgeber 18 UT (Urlaubstage) erhalten, der Jahresanspruch betrug dort 36 UT. Dieser erhöhte Anspruch beruht möglicherweise auf einer mir unbekannten Regelung aus dem IG Metall-Bereich (evtl. befristete Verkürzung der Arbeitszeit mit dadurch entstehender Erhöhung der Urlaubstage?).
Wir gewähren je Kalenderjahr 30 UT. Mit Berücksichtigung § 6 BUrlG gewähren wir für 01.07.-31.12.2025 noch 12 UT.
Ist unsere Vorgehensweise korrekt? Mitarbeiter verlangt 15 UT und begründet dies durch die hälftige Inanspruchnahme im 1. Halbjahr (36/2=18) und folglich hälftiger Inanspruchnahme im 2. Halbjahr (30/2=15).
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme!