Guten Morgen,
ein Betriebsleiter wohnt in Deutschland und bekommt sein Gehalt von einer deutschen Gesellschaft. 2024 hat er von der Schwestergesellschaft, die ihren Sitz im europäischen Ausland hat, eine Bonuszahlung in Höhe von 25 TEUR erhalten, weil durch seine Tätigkeit Geschäftsbeziehungen entstanden sind. Die Bonuszahlung wurde bisher nicht versteuert. Der Betriebsleiter möchte wissen, wo er den Eintrag in seiner Einkommensteuererklärung machen muss.
Aus meiner Beurteilung liegt hier Arbeitslohn von Dritten vor, der steuer- und sozialversicherungspflichtig auf seine Gehaltsabrechnung gehört hätte. Wie kann die Korrektur erfolgen? Versteuerung über die Einkommensteuererklärung 2024? Wo genau dort eintragen/erklären? Oder pragmatisch die Versteuerung mit der nächsten Gehaltsabrechnung nachholen, sodass die Versteuerung in 2025 erfolgt? Oder eine haftungsbefreiende Anzeige im Sinne § 41c Abs. 4 EStG erstellen?
Sozialversicherungsbeiträge sind von dem Betrag nicht einzubehalten, da sein Arbeitslohn >150 TEUR pro Jahr beträgt und damit über der BBG liegt.
Vielen Dank!