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  • 01
    Bikeleasing Arbeitgeberanteil

    Guten Tag,

    ich habe einen Überlassungsvertrag für ein Fahrrad vorliegen mit folgenden Daten:

    Gehaltsumwandlung: 50,16 Arbeitgeberanteil an Leasingrate: 10,56 €

    Versicherung 7,90 € trägt Arbeitnehmer.

    Leasingrate insgesamt incl. Versicherungen: 78,09 €

    Die Gehaltsumwandlung ist nicht das Problem, aber

    wie muss ich den Arbeitgeberanteil zur Leasingrate behandeln?

    Wird der im Brutto ausgewiesen und verbeitragt und die Versicherung die der Arbeitnehmer zahlt im Nettobereich abgezogen?

    Danke für die Antwort

    Beste Grüße

    HP

  • 02
    RE: Bikeleasing Arbeitgeberanteil

    Guten Tag,
     
    der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 14 Absatz 1 SGB IV umfasst jeden geldwerten Vorteil, der dem Arbeitnehmer in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließt.
    Hierzu gehört auch der vom Arbeitgeber gewährte Zuschuss zur Leasingrate. Eine steuer- und beitragsrechtliche Begünstigung derartiger Zuschüsse ist nicht vorgesehen.
     
    Daher stellt der vom Arbeitgeber gewährte Zuschuss zur Leasingrate in Höhe von 10,56 EUR beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
     
    Insoweit wird er dem sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn zugeordnet und entsprechend verbeitragt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam

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