Sehr geehrtes Experten-Team,
eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens ist im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig und hat keinen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt, sodass sie derzeit mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6100 gemeldet ist.
Zum 1.1.2026 ist sie im Alter von 63 Jahren in die vorgezogene Altersrente eingetreten. Ist es korrekt, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen sind und der Beitragsgruppenschlüssel unverändert bei 6100 bleibt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.