Expertenforum - Bezug einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zu Vorruhestandsvertrag (mit Zahlung)

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  • 01
    Bezug einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zu Vorruhestandsvertrag (mit Zahlung)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit einem Mitarbeiter haben wir derzeit bis 30.09.2024 einen Vorruhestandsvertrag geschlossen.

    Nun haben wir die Information erhalten das dieser eine Vollrente aufgrund langjähriger Versicherung (Vollrente) vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits ab 01.09.2024 beziehen möchte. Ist der parallele Bezug dieser Altersvollrente neben dem Vorruhestandsvertrag möglich und falls wir müssen wir den Vorruhestand für den September in den Sozialversicherungszweigen korrekt abrechnen und mit welcher Personengruppe melden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Bezug einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zu Vorruhestandsvertrag (mit Zahlung)

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    die Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Vorruhestandsgeld endet ab dem Zeitpunkt, ab dem eine vorgezogene Altersrente (unerheblich, ob mit oder ohne
    Abschlägen) oder eine vergleichbare Alterssicherungsleistung bezogen wird oder eine
    vorgezogene Altersrente ohne Abschläge beansprucht werden kann, spätestens jedoch mit
    Erreichen der Regelaltersgrenze beziehungsweise dem Anspruch auf eine Regelaltersrente.
     
    Somit endet in Ihrem Sachverhalt bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersvollrente der „Vorruhestandsvertrag“ zum 31.08.2024. Eine Abmeldung zu diesem Zeitpunkt mit dem Personengruppenschlüssel „108“ ist vorzunehmen.
     
    Inwiefern durch die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersvollrente parallel eine Vorruhestandszahlung für September weiterhin gewährt werden kann, ist eine arbeitsrechtlich zu klärende Frage, die wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums nicht beantworten können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Bezug einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zu Vorruhestandsvertrag (mit Zahlung)

    Guten Tag,


    mit welchem DEÜV-Personengruppenschlüssel und welchem SV-Schlüssel haben wir die Vorruhestandsvergütung für den September abzurechnen, sofern sich arbeitsrechtlich ergibt das die Vorruhestandgeldzahlung weiterhin gewährt werden kann?


    Vielen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

    HR-Sozialversicherung

  • 04
    RE: Bezug einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zu Vorruhestandsvertrag (mit Zahlung)

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist der Vorruhestandsgeldbezug ab dem Zeitpunkt, ab dem eine vorgezogene Altersrente bezogen wird, sozialversicherungsrechtlich als beendet anzusehen. Ein paralleler Bezug von Vorruhestandsgehalt und einer vorgezogenen Altersrente ist nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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