Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einem Mitarbeiter haben wir derzeit bis 30.09.2024 einen Vorruhestandsvertrag geschlossen.
Nun haben wir die Information erhalten das dieser eine Vollrente aufgrund langjähriger Versicherung (Vollrente) vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits ab 01.09.2024 beziehen möchte. Ist der parallele Bezug dieser Altersvollrente neben dem Vorruhestandsvertrag möglich und falls wir müssen wir den Vorruhestand für den September in den Sozialversicherungszweigen korrekt abrechnen und mit welcher Personengruppe melden?
Vielen Dank.